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Tarif(e) für Verbraucher warten

Wie viele Tarife eine EEG verwendet und welche Höhe diese Tarife haben, kann sich jede EEG individuell aussuchen. Ob die EEG der Umsatz-Steuer Regelbesteuerung unterliegt hat hier ebenfalls eine große Auswirkung.

Die EEG ist selbst für die ordnungsgemäße Konfiguration der Tarife verantwortlich. Als Hilfestellung, haben wir aber den Artikel Die umsatzsteuerliche korrekte Ausführung von Rechnungen und Gutschriften erstellt, der sich auf die Veröffentlichung der Österreichischen Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften beruft.

Wenn Tarife nach der einer durchgeführten Abrechnung geändert wird, hat das keine Auswirkung auf bereits erfolgte Abrechnungen. Die Abrechnung "friert" die Zuordnung zu den Tarifen und deren Konfiguration für abgeschlossene Abrechnungsperioden ein. 

Best Practice ist es, dass die bestehenden Tarife bei der Aktualisierung der Vergütung angepasst und nicht neu angelegt werden. Bei der Tarifbezeichnung sollte erkennbar sein, für welche Zeit-Periode dieser Tarif gilt.
z.B.: "Verbraucher Standard 2024 Q1"
Durch die Wiederverwendung spart man sich die Aktualisierung aller Verbraucher-Zählpunkte auf den neuen Tarif und bei der Zuordnung von Tarifen zu Zählpunkten bleibt das Auswahlfeld schön übersichtlich.
ACHTUNG: Tarife erst nach der Durchführung der Abrechnung der "alten" Abrechnungsperiode ändern!

Folgende Werte können für den Verbraucher-Tarif konfiguriert werden:

  • Tarifbezeichnung
  • Umsatzsteuer anführen
  • Zählpunkt Gebühr eingeben
  • Arbeitspreis in ct/kWh (netto)
  • Kostenlose Energie in kWh (je Abrechnungsinvervall)
  • Rabatt in %

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