Die Umsatzsteuerlich korrekte Ausführung von Rechnungen und Gutschriften
Allgemein
Die österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften hat einen sehr hilfreiches Factsheet zum Thema Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften und Umsatzsteuer herausgegeben. EEG Faktura ermöglicht die Ausfertigung der Rechnung gemäß diesen Vorgaben. Nachfolgend sind die Konfigurationsparameter erklärt, die Einfluss auf die umsatzsteuerlichen Aspekte der Rechnung haben und wie sich diese Konfigurationen konkret in der Rechnung darstellen.
Rechnungen
Ob bei den Verbraucher-Tarifen die Option "Umsatzsteuer anführen" ausgewählt werden muss, hängt ausschließlich davon ab, ob die EEG der USt Regelbesteuerung unterliegt. Die Verbrauchertarife müssen entsprechend definiert werden.
- Falls ja => die Option "Umsatzsteuer anführen" muss gesetzt werden und die Umsatzsteuer in % ist 20.
- Falls nein => Option "Umsatzsteuer anführen" wird nicht gesetzt.
Zusatztext für Umsatzsteuer muss hier nicht konfiguriert werden.
Abrechnungsinfos
Bei einem Unternehmen mit Regelbesteuerung kann statt einer Gutschrift auch nur eine Information bezüglich der gelieferten Strommenge generiert werden. Diese Information verwendet das Unternehmen als Basis zur Erstellung einer Rechnung für die erbrachte Leistung (gelieferte Strommenge). Informationen werden erzeugt, wenn die Option "Erzeuge Gutschriften für UST-pflichte Erzeuger" in den Abrechnungseinstellungen der EEG deaktiviert ist. (Default-Einstellung)
Falls Gutschriften für Erzeuger, die der Regelbesteuerung unterliegen, erzeugt werden sollen, muss die Option "Erzeuge Gutschriften für UST-pflichte Erzeuger" in den Abrechnungseinstellungen der EEG aktiviert sein/werden.
Die definierten Werte in den Feldern für Abrechnungsinfos gelten sowohl für Abrechnungsinfos, wie auch für Gutschriften USt-pflichtiger Mitglieder. (bei aktivierten Abrechnungsoption "Erzeuge Gutschriften für UST-pflichtige Erzeuger" in der EEG Übersichtsseite)
Gutschriften
Bei Gutschriften ergeben sich die USt-spezifischen Vorgaben durch die Eigenschaften des Strom-liefernden Mitglieds. Wichtig ist, dass je nach Mitgliedstyp, unterschiedliche Kommentare bei den Rechnungszeilen abgedruckt werden müssen. Für die Erstellung der Belege sind das UID-Feld des Mitglieds und die passenden Tarifoptionen relevant. Nachfolgend wird erklärt, wie diese konfiguriert werden müssen.
USt relevante Mitglieder-/Zählpunkt-eigenschaften | UID-Feld bei Mitgliedinformationen | Umsatzsteuer anführen | Umsatzsteuer in % | Zusatztext für Umsatzsteuer |
Privatperson und KleinunternehmerIn |
leer | gesetzt | 0 | Umsatzsteuerbefreit - Privatperson oder Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UStG 1994 |
pauschalierte LandwirtIn | leer | gesetzt | 13 | Durchschnittssteuersatz 13% gem. § 22 UStG |
Unternehmen USt-pflichtig und Gemeinde BgA | vorhanden | gesetzt | 0 | Die Umsatzsteuerschuld geht auf den Leistungsempfänger über (reverse-charge Regelung). |
Gemeinde hoheitlich | leer | gesetzt | 0 | Hinweis auf Steuerbefreiung wie bei allen Rechnungen aus dem hoheitlichen Bereich |
Anmerkungen
- Allgemein
- Gemeinde BgA und Gemeinde hoheitlich müssen als unterschiedliche Mitglieder angelegt werden
- Kosten für Stromeinkauf bei einer EEG mit USt Regelbesteuerung
- Wenn man die Kosten für den Stromeinkauf für alle Mitglieder-Kategorien gleich halten will, ist kein unterschiedlicher Arbeitspreis bei den Erzeuger-Tarife notwendig.
- Bei USt-pflichtigen Erzeugern kann sich die USt aus Reverse Charge als Vorsteuer wieder zurückholen. Daher gibt es hier keinerlei Mehrkosten für die EEG.
- Kosten für Stromeinkauf bei einer EEG mit Kleinunternehmer-Regelung
- Wenn eine EEG mit Kleinunternehmerregelung die Kosten für den Stromeinkauf für alle Mitglieder mit unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen gleich halten will, müssen Erzeuger-Tarife mit unterschiedlichen Arbeitspreis verwendet werden:
- Privatperson, Kleinunternehmer, Gemeinde hoheitlich
- Arbeitspreis: 100%
- z.B.: 12 ct/kWh (netto)
- Unternehmen USt-pflichtig, Gemeinde BgA (20% USt)
- Arbeitspreis: Privattarif / 1,2
- z.B.: 10 ct/kWh (netto)
- p. Landwirt-Tarif (13% USt)
- Arbeitspreis: Privattarif / 1,13
- z.B.: 10,62 ct/kWh (netto)
- Privatperson, Kleinunternehmer, Gemeinde hoheitlich
- Wenn eine EEG mit Kleinunternehmerregelung die Kosten für den Stromeinkauf für alle Mitglieder mit unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen gleich halten will, müssen Erzeuger-Tarife mit unterschiedlichen Arbeitspreis verwendet werden:
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