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Tarif(e) für Verbraucher warten

Wie viele Tarife eine EEG verwendet und welche Höhe diese Tarife haben, kann sich jede EEG individuell aussuchen. Ob die EEG der Umsatz-Steuer Regelbesteuerung unterliegt hat hier ebenfalls eine große Auswirkung.

Die EEG ist selbst für die ordnungsgemäße Konfiguration der Tarife veratwortlich. Wir empfehlen hierfür das Studium des EEG Factsheet: Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften und Umsatzsteuer, welche von der österreichischen Koordinationsstelle herausgegeben wurde und/oder die Unterstützung eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen. Je nachdem ob die EEG Umsatz-Steuerpflichtig ist, muss die passende Option bei jedem Tarif ausgewählt werden.

Wenn Tarife nach der einer durchgeführten Abrechnung geändert wird, hat das keine Auswirkung auf bereits erfolgte Abrechnungen. Die Abrechnung "friert" die Zuordnung zu den Tarifen und deren Konfiguration für abgeschlossene Abrechnungsperioden ein. 

Best Practice ist es, dass die bestehenden Tarife bei der Aktualisierung der Vergütung angepasst und nicht neu angelegt werden. Bei der Tarifbezeichnung sollte erkennbar sein, für welche Zeit-Periode dieser Tarif gilt.
z.B.: "Verbraucher Standard 2024 Q1"
Durch die Wiederverwendung spart man sich die Aktualisierung aller Verbraucher-Zählpunkte auf den neuen Tarif und bei der Zuordnung von Tarifen zu Zählpunkten bleibt das Auswahlfeld schön übersichtlich.

Folgende Werte können für den Verbraucher-Tarif konfiguriert werden:

  • Tarifbezeichnung
  • Umsatzsteuer anführen
  • Zählpunkt Gebühr eingeben
  • Arbeitspreis in ct/kWh (netto)
  • Kostenlose Energie in kWh (je Abrechnungsinvervall)
  • Rabatt in %

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