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Die Umsatzsteuerlich korrekte Ausführung von Rechnungen und Gutschriften

Allgemein

Die österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften hat einen sehr hilfreiches Factsheet zum Thema EEG Factsheet: Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften und Umsatzsteuer herausgegeben. EEG Faktura ermöglicht die Ausfertigung der Rechnung gemäß diesen Vorgaben und geht sogar noch darüber hinaus. Nachfolgend sind die Konfigurationsparameter erklärt, die Einfluss auf die Umsatzsteuerlichen Aspekte der Rechnung haben und wie sich diese Konfigurationen konkret in der Rechnung darstellen.

Rechnungen

Bei der Rechnungslegung ergeben sich USt-spezifischen Vorgaben aus dem Umstand, ob die EEG der Regelbesteuerung unterliegt oder nicht. Welchen Status der Empfänger hat, hat hier keinen Einfluss.

Gutschriften

Bei Gutschriften ergeben sich die USt-spezifischen Vorgaben durch die Eigenschaften des Strom-liefernden Mitglieds. Von der Logik her ist es ident wie bei Rechnungen. Der USt-Typ der liefernden Partei ist relevant. Wichtig ist, dass je nach Mitgliedstyp, unterschiedliche Kommentare abgedruckt werden müssen.

Bei einem Unternehmen mit Regelbesteuerung kann statt einer Gutschrift auch nur eine Information bezüglich der gelieferten Strommenge generiert werden. Diese Information verwendet das Unternehmen als Basis zur Erstellung einer Rechnung für die erbrachte Leistung (gelieferte Strommenge).

Unterscheidung der Mitglieder anhand der USt-Vorgaben in Gutschriften

Folgende Varianten sind hier relevant

  • Privatperson
  • Kleinunternehmer:in
  • pauschalierter Landwirt:in
  • Gemeinde - Betrieb gewerblicher Art (kurz: BgA)
  • Gemeinde - Hoheitliche Aufgaben (kurz: hoheitlich)
  • Unternehmen USt-pflichtig

Bezüglich der Vorgaben bei den Gutschriften reduzieren sich die Varianten auf zwei.

  • Keine USt wird in Rechnung gestellt
    • Privatperson
    • Kleinunternehmer:in
    • Gemeinde hoheitlich
    • Gemeinde BgA (es ist aber Reverse Charge anzuwenden)
    • Unternehmen USt-pflichtig (es ist aber Reverse Charge anzuwenden)
  • 13% USt wird in Rechnung gestellt
    • pauschalierte Landwirt:in

Konfiguration der relevanten Parameter 

Für die Erstellung der Belege sind das UID-Feld des Mitglieds und die definierten Tarifoptionen relevant.

Rechnungen

Ob bei den Verbraucher-Tarifen die Option "Umsatzsteuer anführen" ausgewählt werden muss, hängt ausschließlich davon ab, ob die EEG der USt Regelbesteuerung unterliegt. Die Verbrauchertarife müssen entsprechend definiert werden.

  • Falls ja => die Option "Umsatzsteuer anführen" muss gesetzt werden und die Umsatzsteuer in % ist 20.
  • Falls nein => Option "Umsatzsteuer anführen" wird nicht gesetzt.

Gutschriften

Bei einem Unternehmen mit Regelbesteuerung kann statt einer Gutschrift auch nur eine Information bezüglich der gelieferten Strommenge generiert werden. Diese Information verwendet das Unternehmen als Basis zur Erstellung einer Rechnung für die erbrachte Leistung (gelieferte Strommenge). Informationen werden erzeugt, wenn die Option "Erzeuge Gutschriften für UST-pflichte Erzeuger" in den Abrechnungseinstellungen der EEG deaktiviert sein. (Default-Einstellung)

Falls Gutschriften für Erzeuger erzeugt werden sollen, die der Regelbesteuerung unterliegen, muss die Option "Erzeuge Gutschriften für UST-pflichte Erzeuger" in den Abrechnungseinstellungen der EEG aktiviert werden.

Bei Gutschriften ergeben sich die USt-spezifischen Vorgaben durch die Eigenschaften des Strom-liefernden Mitglieds. Wichtig ist, dass je nach Mitgliedstyp, unterschiedliche Kommentare bei den Rechnungszeilen abgedruckt werden müssen. Für die Erstellung der Belege sind das UID-Feld des Mitglieds und die passenden Tarifoptionen relevant. Nachfolgend wird erklärt, wie diese konfiguriert werden müssen. 

USt relevante Mitglieder-/Zählpunkt-eigenschaften UID-Feld bei MitgliedMitgliedinformationen Tarif-Option "Umsatzsteuer anführen"hren Umsatzsteuer in % Zusatztext für Umsatzsteuer

Privatperson & Kleinunternehmer:in

leer nicht gesetzt -
pauschalierte Landwirt:in leer gesetzt 13 Durchschnittssteuersatz 13% gem. § 22 UStG
Gemeinde BgA vorhanden gesetzt 0 Die Umsatzsteuerschuld geht auf den Leistungsempfänger über (reverse-charge Regelung).
Gemeinde hoheitlich leer gesetzt 0 Hinweis auf Steuerbefreiung wie bei allen Rechnungen aus dem hoheitlichen Bereich 
Unternehmen USt-pflichtig vorhanden nicht gesetzt 0 Die Umsatzsteuerschuld geht auf den Leistungsempfänger über (reverse-charge Regelung).

Anmerkungen

  • Allgemein
    • Um alle Varianten abzudecken, sind 5 unterschiedliche Tarife notwendig. Das ergibt sich aus den Kombinationen von den Tarifoptionen "Umsatzsteuer anführen", "Umsatzsteuer in %" und "Zusatztext für Umsatzsteuer"
    • die Varianten wurden bereits in der Tabelle dargestellt.
    • Es gibt eine Option "Erzeuge Gutschriften für UST-pflichte Erzeuger" in den Abrechnungseinstellungen der EEG. Diese Option steuert, ob eine Abrechnung eine Information oder eine Gutschrift für USt-pflichtige Erzeuger generiert.
  • Kosten für Stromeinkauf bei einer EEG mit USt Regelbesteuerung
    • Wenn man die Kosten für den Stromeinkauf für alle Mitglieder-Kategorien gleich halten will, ist kein unterschiedlicher Arbeitspreis bei den Erzeuger-Tarife notwendig.
    • Bei USt-pflichtigen Erzeugern kann sich die USt aus Reverse Charge als Vorsteuer wieder zurückholen. Daher gibt es hier keinerlei Mehrkosten für die EEG.
  • Kosten für Stromeinkauf bei einer EEG mit Kleinunternehmer-Regelung
    • Wenn eine EEG die Kosten für den Stromeinkauf für alle Mitglieder-Kategorien gleich halten will, müssen Erzeuger-Tarife mit unterschiedlichen Arbeitspreis verwendet werden:
      • Privatperson, Kleinunternehmer, Gemeinde hoheitlich
        • Arbeitspreis: 100%
      • Unternehmen USt-pflichtig, Gemeinde BgA
        • Arbeitspreis: Privattarif  / 1,2
      • p. Landwirt-Tarif
        • Arbeitspreis: Privattarif / 1,13