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Die Umsatzsteuerlich korrekte Ausführung von Rechnungen

Allgemein

Die österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften hat einen sehr hilfreiches Factsheet zum Thema EEG Factsheet: Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften und Umsatzsteuer herausgegeben. EEG Faktura ermöglicht die Ausfertigung der Rechnung gemäß diesen Vorgaben und geht sogar noch darüber hinaus. Nachfolgend sind die Konfigurationsparameter erklärt, die Einfluss auf die Umsatzsteuerlichen Aspekte der Rechnung haben und wie sich diese Konfigurationen konkret in der Rechnung darstellen.

Rechnungen

Bei der Rechnungslegung ergeben sich USt-spezifischen Vorgaben aus dem Umstand, ob die EEG der Regelbesteuerung unterliegt oder nicht. Welchen Status der Empfänger hat, hat hier keinen Einfluß.

Gutschriften

Bei Gutschriften ergeben sich die USt-spezifischen Vorgaben durch die Eigenschaften des Strom-liefernden Mitglieds. Von der Logik her ist es ident wie bei Rechnungen. Der USt-Typ der liefernden Partei ist relevant. Eine Gutschrift an ein Mitglied unterscheidet sich nicht wirklich von einer Rechnung dieses Mitglieds an die EEG.

Bei einem Unternehmen mit Regelbesteuerung kann statt einer Gutschrift auch nur eine Information bezüglich der gelieferten Strommenge generiert werden. Diese Information verwendet das Unternehmen als Basis zur Erstellung einer Rechnung für die erbrachte Leistung (gelieferte Strommenge).

Unterscheidung der Mitglieder anhand der USt-Vorgaben in Gutschriften

Folgende Varianten sind hier relevant

  • Privatperson
  • Kleinunternehmer:in
  • pauschalierter Landwirt:in
  • Gemeinde - Betrieb gewerblicher Art (kurz: BgA)
  • Gemeinde - Hoheitliche Aufgaben (kurz: hoheitlich)
  • Unternehmen USt-pflichtig

Bezüglich der Vorgaben bei der Rechnungslegung reduzieren sich die Varianten auf drei.

  • Keine USt wird in Rechnung gestellt
    • Privatperson
    • Kleinunternehmer:in
    • Gemeinde hoheitlich
  • 20% USt wird in Rechnung gestellt
    • Gemeinde BgA
    • Unternehmen USt-pflichtig
  • 13% USt wird in Rechnung gestellt
    • pauschalierte Landwirt:in

Bezüglich der Anwendung von Reverse-Charge (Übergang der Steuerschuld) reduzieren sich die Variante auf zwei Möglichkeiten 

  • Reverse Charge ist anzuwenden
    • Unternehmen USt-pflichtig
    • Gemeinde BgA
  • Reverse Charge ist nicht anzuwenden
    • Privatperson
    • Kleinunternehmer:in
    • Gemeinde hoheitlich
    • pauschalierte Landwirte

Konfiguration der relevanten Parameter 

Bezüglich den USt-Vorgaben zur Rechnungslegung würde es (fast) ausreichen, wenn man den USt-Typ der EEG und den Mitglieds kennt. Leider klappt dieser Ansatz bei Gemeinden nicht. Bei einem Betrieb gewerblicher Art müssen die Vorgaben für Unternehmen angewendet werden und bei hoheitlichen Aufgaben sind anderen Vorgaben zu Erfüllen. Daher ist die Steuerung der USt-Parameter eine Rechnung/Gutschrift ebenfalls in den Tarifen möglich. Damit kann die EEG bei dem selben Mitglied pro Zählpunkt auswählen, welcher USt Steuersatz angewendet werden muss.

Rechnungen

Wie zuvor ausgeführt, ist hier nur relevant, welcher USt-Typ die EEG ist. Festgelegt wird dieser Typ durch den Parameter "Umsatzsteuer ID" in den allgemeinen Einstellung der EEG. Ist hier kein Wert eingetragen, handelt es sich um eine steuerfreie (Kleinunternehmerregelung) EEG. Ist eine UID eingetragen, werden die Vorgaben zur Regelbesteuerung angewendet.

Gutschriften

Wie zuvor ausgeführt, ist hierfür der USt-Typ des Mitglieds bzw. wird teilweise sogar auf Basis des Zählpunkts unterschieden. Damit ausreichend Flexibilität für diese Unterscheidungen verfügbar ist, werden Eigenschaften des Mitglieds mit Eigenschaften des Tarifs kombiniert. 

Zusätzlich relevant ist hier die Option "Erzeuge Gutschriften für UST-pflichte Erzeuger" in den Abrechnungseinstellungen der EEG. Diese Option steuert, ob eine Abrechnung eine Information oder eine Gutschrift für USt-pflichtige Erzeuger generiert.

Bei nachfolgender Tabelle bitte ich um Feedback. Ist das richtig?

Rechnungen

Ob bei den Verbraucher-Tarifen die Option "Umsatzsteuer anführen" ausgewählt wird, hängt ausschließlich davon ab, ob die EEG der USt Regelbesteuerung unterliegt.

  • Falls ja => die Option "Umsatzsteuer anführen" muss gesetzt werden und die Umsatzsteuer in % ist 20.
  • Falls nein => Option "Umsatzsteuer anführen" wird nicht gesetzt.

Gutschriften

USt relevante Mitglieder-/Zählpunkt-eigenschaften UID-Feld bei Mitglied Tarif-Option "Umsatzsteuer anführen" Umsatzsteuer in % Zusatztext für Umsatzsteuer

Privatperson 

leer nicht gesetzt -

Kleinunternehmer:in

leer nicht gesetzt -
pauschalierte Landwirt:in leer gesetzt 13 Durchschnittssteuersatz 13% gem. § 22 UStG
Gemeinde BgA vorhanden gesetzt 0 Die Umsatzsteuerschuld geht auf den Leistungsempfänger über (reverse-charge Regelung).
Gemeinde hoheitlich leer gesetzt 0 Hinweis auf Steuerbefreiung wie bei allen Rechnungen aus dem hoheitlichen Bereich 
Unternehmen USt-pflichtig vorhanden nicht gesetzt 0 Die Umsatzsteuerschuld geht auf den Leistungsempfänger über (reverse-charge Regelung).

Anmerkungen

  • Allgemein
    • Um alle Varianten abzudecken, sind 5 unterschiedliche Tarife notwendig. Das ergibt sich aus den Kombinationen von den Tarifoptionen "Umsatzsteuer anführen", "Umsatzsteuer in %" und "Zusatztext für Umsatzsteuer"
    • folgende Varianten ergeben sich dadurch
      • Privatpersonen und Kleinunternehmer
      • pauschalierte Landwirt:in
      • Unternehmen USt-pflichtig
      • Gemeinde BgA
      • Gemeinde hoheitlich
  • EEG ist Kleinunternehmer
    • Wenn man die Kosten für den Stromeinkauf für alle Mitglieder-Kategorien gleich halten will, müssten unterschiedliche Tarife angelegt werden:
      • Privatperson, Kleinunternehmer, Gemeinde hoheitlich: 100%
      • Unternehmen USt-pflichtig, Gemeinde BgA: Privattarif  / 1,2
      • p. Landwirt-Tarif: Privattarif / 1,13
  • EEG unterliegt USt Regelbesteuerung
    • Wenn man die Kosten für den Stromeinkauf für alle Mitglieder-Kategorien gleich halten will, muss hierbei bei den Nettobeträgen des Arbeitspreises der Erzeugertarife nicht unterschieden werden.
    • alle Nettobeträge der Tarife sind ident.
    • die Steuersätze und Kommentare unterschieden sich aber.