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Mitgliedsbeitrag

ACHTUNG: Der definierte Betrag wird pro Abrechnungsperiode verrechnet. Je nach definierten Periode wird der Betrag also 12 Mal (monatliche Abrechnung), 4 Mal (quartalsmäßige Abrechung) oder 1 Mal (jährliche Abrechnung) dem Mitglied in Rechnung gestellt!

Die möglichen Felder sind selbsterklärend. Nachfolgend Beispiele zeigen die Möglichkeiten ohne und mit Verrechnung der USt.  

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