Mitgliedsbeitrag
ACHTUNG: Der definierte Betrag wird pro Abrechnungsperiode verrechnet. Je nach definierten Periode wird der Betrag also 12 Mal (monatliche Abrechnung), 4 Mal (quartalsmäßige Abrechung) oder 1 Mal (jährliche Abrechnung) dem Mitglied in Rechnung gestellt!
Die möglichen Felder sind selbsterklärend. Nachfolgend Beispiele zeigen die Möglichkeiten ohne und mit Verrechnung der USt.