Abrechnung
- Die Umsatzsteuerlich korrekte Ausführung von Rechnungen und Gutschriften
- Abrechnung erstellen
- Datenkontrolle Energie
Die Umsatzsteuerlich korrekte Ausführung von Rechnungen und Gutschriften
Allgemein
Die österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften hat einen sehr hilfreiches Factsheet zum Thema Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften und Umsatzsteuer herausgegeben. EEG Faktura ermöglicht die Ausfertigung der Rechnung gemäß diesen Vorgaben. Nachfolgend sind die Konfigurationsparameter erklärt, die Einfluss auf die umsatzsteuerlichen Aspekte der Rechnung haben und wie sich diese Konfigurationen konkret in der Rechnung darstellen.
Rechnungen
Ob bei den Verbraucher-Tarifen die Option "Umsatzsteuer anführen" ausgewählt werden muss, hängt ausschließlich davon ab, ob die EEG der USt Regelbesteuerung unterliegt. Die Verbrauchertarife müssen entsprechend definiert werden.
- Falls ja => die Option "Umsatzsteuer anführen" muss gesetzt werden und die Umsatzsteuer in % ist 20.
- Falls nein => Option "Umsatzsteuer anführen" wird nicht gesetzt.
Zusatztext für Umsatzsteuer muss hier nicht konfiguriert werden.
Abrechnungsinfos
Bei einem Unternehmen mit Regelbesteuerung kann statt einer Gutschrift auch nur eine Information bezüglich der gelieferten Strommenge generiert werden. Diese Information verwendet das Unternehmen als Basis zur Erstellung einer Rechnung für die erbrachte Leistung (gelieferte Strommenge). Informationen werden erzeugt, wenn die Option "Erzeuge Gutschriften für UST-pflichte Erzeuger" in den Abrechnungseinstellungen der EEG deaktiviert ist. (Default-Einstellung)
Falls Gutschriften für Erzeuger, die der Regelbesteuerung unterliegen, erzeugt werden sollen, muss die Option "Erzeuge Gutschriften für UST-pflichte Erzeuger" in den Abrechnungseinstellungen der EEG aktiviert sein/werden.
Die definierten Werte in den Feldern für Abrechnungsinfos gelten sowohl für Abrechnungsinfos, wie auch für Gutschriften USt-pflichtiger Mitglieder. (bei aktivierten Abrechnungsoption "Erzeuge Gutschriften für UST-pflichtige Erzeuger" in der EEG Übersichtsseite)
Gutschriften
Bei Gutschriften ergeben sich die USt-spezifischen Vorgaben durch die Eigenschaften des Strom-liefernden Mitglieds. Wichtig ist, dass je nach Mitgliedstyp, unterschiedliche Kommentare bei den Rechnungszeilen abgedruckt werden müssen. Für die Erstellung der Belege sind das UID-Feld des Mitglieds und die passenden Tarifoptionen relevant. Nachfolgend wird erklärt, wie diese konfiguriert werden müssen.
USt relevante Mitglieder-/Zählpunkt-eigenschaften | UID-Feld bei Mitgliedinformationen | Umsatzsteuer anführen | Umsatzsteuer in % | Zusatztext für Umsatzsteuer |
Privatperson und KleinunternehmerIn |
leer | gesetzt | 0 | Umsatzsteuerbefreit - Privatperson oder Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UStG 1994 |
pauschalierte LandwirtIn | leer | gesetzt | 13 | Durchschnittssteuersatz 13% gem. § 22 UStG |
Unternehmen USt-pflichtig und Gemeinde BgA | vorhanden | gesetzt | 0 | Die Umsatzsteuerschuld geht auf den Leistungsempfänger über (reverse-charge Regelung). |
Gemeinde hoheitlich | leer | gesetzt | 0 | Hinweis auf Steuerbefreiung wie bei allen Rechnungen aus dem hoheitlichen Bereich |
Anmerkungen
- Allgemein
- Gemeinde BgA und Gemeinde hoheitlich müssen als unterschiedliche Mitglieder angelegt werden
- Kosten für Stromeinkauf bei einer EEG mit USt Regelbesteuerung
- Wenn man die Kosten für den Stromeinkauf für alle Mitglieder-Kategorien gleich halten will, ist kein unterschiedlicher Arbeitspreis bei den Erzeuger-Tarife notwendig.
- Bei USt-pflichtigen Erzeugern kann sich die USt aus Reverse Charge als Vorsteuer wieder zurückholen. Daher gibt es hier keinerlei Mehrkosten für die EEG.
- Kosten für Stromeinkauf bei einer EEG mit Kleinunternehmer-Regelung
- Wenn eine EEG mit Kleinunternehmerregelung die Kosten für den Stromeinkauf für alle Mitglieder mit unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen gleich halten will, müssen Erzeuger-Tarife mit unterschiedlichen Arbeitspreis verwendet werden:
- Privatperson, Kleinunternehmer, Gemeinde hoheitlich
- Arbeitspreis: 100%
- z.B.: 12 ct/kWh (netto)
- Unternehmen USt-pflichtig, Gemeinde BgA (20% USt)
- Arbeitspreis: Privattarif / 1,2
- z.B.: 10 ct/kWh (netto)
- p. Landwirt-Tarif (13% USt)
- Arbeitspreis: Privattarif / 1,13
- z.B.: 10,62 ct/kWh (netto)
- Privatperson, Kleinunternehmer, Gemeinde hoheitlich
- Wenn eine EEG mit Kleinunternehmerregelung die Kosten für den Stromeinkauf für alle Mitglieder mit unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen gleich halten will, müssen Erzeuger-Tarife mit unterschiedlichen Arbeitspreis verwendet werden:
Abrechnung erstellen
Vorbereitungen
Vor der Erstellung der Abrechnung, müssen passende Abrechnungseinstellungen gesetzt werden. Informationen dazu gibt unter Abrechnungseinstellungen und Die Umsatzsteuerlich korrekte Ausführung von Rechnungen und Gutschriften.
Abrechnungsmodus
Vorläufige und finale Abrechnungsläufe werden im Abrechnungsmodus gesteuert. Dieser ist über das €-Symbol in der Mitgliederübersicht erreichbar. Für die Aktivierung des Abrechnungsmodus, müssen alle Mitglieder ausgewählt werden.
Die Abrechnung einzelner Mitglieder ist nicht möglich. Es kann nur die gesamte EEG abgerechnet werden.
Abrechnungsvorschau
Wenn noch keine Vorschaudokumente für diesen Abrechnungszeitraum erstellt wurde, wird nur die Option "Vorschau erstellen" angeboten. Dadurch werden die dargestellten Kosten pro Mitglied erstmalig befüllt und die Vorschau-Dokumente unter "Meine Rechnungen" der Mitglieder erstellt.
Nach dieser erstmaligen Generierung, werden weitere Steuerungsmöglichkeiten angeboten:
- Vorschau aktualisieren
- Belege als Zip herunterladen
- Abrechnungsinformationen als Excel herunterladen (z.B.: für die Durchführung von Überweisungen)
- Überprüfen, ob allen Zählpunkten ein / der korrekte Tarif zugeordnet wurde
- Abrechnung durchführen.
Die Vorschau kann nun beliebig oft aktualisiert werden, bevor die finale Abrechnung der Abrechnungsperiode angestoßen wird.
Vorschaubelege enthalten keine Belegnummern. Diese werden erst beim der Durchführung der jeweiligen Abrechnung generiert.
Die konfigurierten Tarife werden bei einer Abrechnung jeweils für die gesamte Abrechnungsperiode angewendet.
Abrechnung durchführen
Eine Abrechnung kann nur einmal pro Abrechnungsperiode durchgeführt werden. Vorschau-Dokumente der Abrechnungsperiode werden automatisch gelöscht und durch die finalen Abrechnungsdokumente ersetzt. Die Dokumente werden unter Mitglieder/"Meine Rechnungen" abgelegt. Weiters erfolgt der Versand der Belege per email.
Eine abgeschlossene Abrechnung kann nachträglich nicht mehr verändert werden.
Vor Ausführung dieser Aktion muss erfolgreich überprüft worden sein, dass alle abrechnungsrelevanten Daten (z.B. Tarife die gewünschten Beträge aufweisen) korrekt sind und die Energiedaten für den ausgewählten Zeitraum vollständig sind.
siehe auch Datenkontrolle Energie
Eine Überprüfung, ob jedem Zählpunkt ein/der gewünschte Tarif zugeordnet ist, sollte ebenfalls vor jeder Abrechnung erfolgen. Am einfachsten geht das mit einem Export der Stammdaten der Mitglieder. In der Spalte "Zp. Tarifname" ist der zugeordnete Tarif pro Zählpunkt abzulesen.
siehe auch Stammdaten herunterladen
Welche Werte für die Berechnung des tatsächlichen Verbrauchs oder der Einspeisung pro Zählpunkt herangezogen werden und damit die Grundlage der Abrechnung bilden, können Sie unter Energiedaten herunterladen (Arbeitsblatt „Energiedaten“) einsehen.
Bei abgerechneten Abrechnungsperioden ändern sich abermals die verfügbaren Aktionen:
- Belege per Email versenden
- Belege als Zip herunterladen
- Abrechnungsinformationen als Excel herunterladen (z.B.: für die Durchführung von Überweisungen)
Grafische Darstellung: Quellen für Belegpositionen
Abrechnung/Druck- Teilnehmerdaten
Abrechnung/Druck– Zählpunktdaten
Datenkontrolle Energie
Allgemeines
Vor der Durchführung der Abrechnung pro Abrechnungsperiode, müssen zuerst die Energiedaten auf Ihre Vollständigkeit überprüft werden. Nachfolgend wird beschrieben, wie diese Kontrolle mit wenig Aufwand umgesetzt werden kann. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Kontrollen, kann die Abrechnung mit gutem Gewissen angestoßen werden.
Vorgehensweise Datenkontrolle
- Nach Ablauf jedes Monats (so um den 5. rum), wird ein Export der Energiedaten durchgeführt. Eine detaillierte Beschreibung dieses Prozessschrittes findet man unter Energiedaten herunterladen
In heruntergeladenen Report müssen nun die Summen kontrolliert. (gelbe Felder, wobei das untere gelbe Feld eine Differenz von B9 und B8 darstellt): - Stimmen diese Felder nicht zusammen, sollte eine Datennachforderung aller Zählpunkte für den gesamten Monat gemacht werden. Details hierzu findet man unter Zählpunktdaten nachfordern
- Wenn nach einiger Zeit (1 Tag) die Daten noch immer nicht stimmen, sollte das File mit dem Hinweis an den Netzbetreiber, diese bitte zu kontrollieren, übermittelt werden. Meist sendet der Netzbetreiber dann Daten nach und irgendwann passt es dann.
- Sollte es dann noch immer nicht passen, kann eine Ursache sein, dass Zählpunkte beim Netzbetreiber aktiv sind, die in der Faktura nicht aufscheinen oder einen falschen Status haben. Das kontrolliere ich indem ich mir vom Netzbetreiber eine Liste der aktiven Zählpunkte hole (im Prozesse-Menüpunkt) und diese mit den Zählpunkte im Stammdaten-Export Excel vergleichen.
Es reicht nicht die Liste der Zählpunkte aus vom Netzbetreiber und dem Export aus EEG-Faktura zur auf vorhandene Zählpunkte zu vergleichen. Man muss auch den Status des Zählpunkts vergleichen.
Bei der Liste des Netzanbieters sind alle aufgelisteten Zählpunkte automatisch aktiv. Beim Export von EEG-Faktura sind auch Zählpunkte enthalten, die einen anderen ZP-Status haben. - Falls weiterhin keine Vollständigkeit hergestellt werden kann, müssen die Qualitätseinstufungen und die Summen der 15 Minuten Werte detailliert überprüft werden.
Informationen dazu findet man unter https://docs.eegfaktura.at/link/1#bkmrk-arbeitsblatt%C2%A0qov-log und https://www.eeg-grossraming.at/Forum/showthread.php?tid=98
Entweder man finden Daten, die nach einer erneuten Anforderung auf korrekte Werte ausgebessert werden, oder man muss mit den gefundenen konkreten Beispielen von fehlerhaften Daten eine erneute Diskussion mit dem Netzbetreiber starten.
Hilfestellung zum Vergleich der Zählpunkte aus der Liste des Netzanbieters und den Stammdaten von EEG-Faktura
Der Vergleich kann am einfachsten durchgeführt werden, wenn mit einer zusätzlich eingefügten Spalte für den Status des Zählpunkts in EEG Faktura in dem Excel-File der aktiven Zählpunkte der EEG gearbeitet wird. Der beschriebene Prozess setzt Kenntnisse in Excel voraus und ist nur ein Vorschlag. Bitte gerne einen alternativen Weg wählen.
Vorgehensweise
- Anfordern Zählpunktdaten über Prozesse.
- Speichern des erhaltenen XLSX-File in einem temporären Verzeichnis. (ZP_PODLIST.xlsx)
- Export der Stammdaten der EEG aus EEG-Faktura und ebenfalls speichern.
- Hinzufügen einer neuen Spalten im ZP_PODLIST.xlsx-File namens "Status EEG-Faktura"
- Eintragen des folgenden SVERWEIS in der ersten Zeile mit einem Zählpunkt:
=SVERWEIS(B2;'[RC101234-EEG-Masterdata-20240424.xlsx]Mitglieder'!$W:$X;2;FALSCH)
Der Dateinamen im SVERWEIS muss auf den tatsächlichen Dateinamen des Stammdaten-Exports geändert werden.
- Wenn diese Funktion auf alle Zeilen des Files angewendet wird, wird der zugehörige Status des Zählpunkts im Stammdaten-Excel angezeigt. Nachfolgend ein Beispiel, wo in den Stammdaten von EEG Faktura ein abweichender Status gesetzt ist.